Die Voraussetzung für eine Luftbestattung ist die Einäscherung in einem Krematorium, da im Rahmen dieser Bestattungsvariante die Asche des Verstorbenen beispielsweise von einem Luftfahrtschiff aus im Himmel verstreut wird.
Die Luftbestattung unterscheidet sich wesentlich von anderen Formen der Urnenbeisetzung. Denn die Asche des Verstorbenen wird nicht wie meist üblich auf einem Friedhof beigesetzt, sondern von einem Flugzeug, Hubschrauber oder Heißluftballon aus im Himmel verstreut. DIVINE Celebration of Life kann Sie gern ausführlich über die Möglichkeiten hinsichtlich dieser speziellen Bestattungsart informieren und beraten.
Vor der eigentlichen Luftbestattung ist die Kremierung des Verstorbenen nötig. Daher muss dieser zunächst in ein Krematorium überführt und eingeäschert werden. Wenn eine größere Trauergemeinde vom Verstorbenen Abschied nehmen möchte, empfiehlt sich eine Trauerfeier vor der Einäscherung. Denn für eine größere Trauergesellschaft ist in einem Heißluftballon, Flugzeug oder Hubschrauber nicht genügend Platz vorhanden. Bevor der Verstorbene eingeäschert und die Asche vom Himmel aus verstreut wird, können Angehörige und Trauergäste bei einer Trauerfeier in einer Trauerhalle vom Verstorbenen Abschied nehmen. Die Abschiednahme kann beispielweise im Rahmen einer Aufbahrung im Sarg stattfinden, bevor der Verstorbene zur Einäscherung in ein Krematorium überführt wird.
Die deutsche Gesetzgebung erlaubt diese Bestattungsvariante nicht. Daher muss die Asche ins Ausland überführt werden, wenn die Luftbestattung der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen war.
Zum Beispiel ist die spezielle Form der Bestattung im benachbarten Österreich möglich. Aber auch in Frankreich, Tschechien, der Schweiz und in den Niederlanden können Verstorbene im Rahmen einer Luftbestattung “beigesetzt” werden. Dabei wird die Asche des Verstorbenen von einem Flugzeug, einem Hubschrauber oder einem Heißluftballon aus im Himmel verstreut. Wer sich für die Luftbestattung entscheidet, sollte den Wunsch zu Lebzeiten im Rahmen einer Bestattungsvorsorge vertraglich festhalten und finanziell absichern.
Wie bei jeder Bestattung fallen auch bei der Luftbestattung die Kosten für die Dienstleistungen des Bestatters an. Da der Leichnam des Verstorbenen für diese Bestattungsart eingeäschert und ins Ausland überführt werden muss, kommen die Aufwendungen für die Kremierung und die Überbringung der Aschekapsel hinzu. Zudem fallen Kosten für die Luftbeförderung der Trauergesellschaft im Flugzeug, Heißluftballon oder Hubschrauber an. Je nachdem, wie viele Trauergäste im Luftfahrzeug Platz finden sollen, steigen die Kosten entsprechend der Personenanzahl. Ebenfalls sind die Kosten für die Abschiedsfeier zu berücksichtigen.
Bei dem Wunsch einer Luftbestattung beraten wir Sie gern in einem persönliches Gespräch ausführlich über Möglichkeiten.
Sobald Sie im akuten Trauerfall Kontakt zu uns aufnehmen, übernehmen wir die Koordination aller weiteren Abläufe für Sie. Wir beraten Sie transparent zu Möglichkeiten, Fristen und Entscheidungen – damit Sie sich nicht allein durch formale Prozesse bewegen müssen.
Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar – auch an Sonn- und Feiertagen. Gerne kommen wir für ein unverbindliches Erstgespräch zu Ihnen nach Hause und nehmen uns Zeit für alles, was Ihnen wichtig ist.

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