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Diamantbestattung – Erinnerung in einer besonderen Form bewahren

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Ein Diamant aus Asche als Symbol der Erinnerung - eine exklusive Bestattungsvariante

Immer mehr Menschen entscheiden sich bereits zu Lebzeiten im Rahmen einer Bestattungsvorsorge für eine bestimmte Art der Beisetzung. Neben der traditionellen Erdbestattung in einem Sarg gibt es zahlreiche weitere Beisetzungsformen, darunter etwa die Diamantbestattung – eine besonders individuelle und exklusive Bestattungsvariante.

Bei der Diamantbestattung handelt es sich um eine spezielle Beisetzungsform, beziehungsweise um eine besondere Art des Gedenkens, die noch recht jung ist. Die Grundvoraussetzung für diese Form der Beisetzung ist die Einäscherung in einem Krematorium, denn zur Herstellung eines solchen Erinnerungsdiamanten wird die Asche des Verstorbenen benötigt. In einem besonderen Verfahren wird aus einer geringen Menge der Asche oder aus Haaren des Verstorbenen ein Diamant gefertigt.

Anders als in vielen anderen europäischen Nachbarländern ist die Diamantbestattung in Deutschland nicht zulässig.

Wie wird ein Diamant aus Asche hergestellt?

Um einen Erinnerungsdiamanten herzustellen, wird zunächst der Kohlenstoff aus der Asche des Verstorbenen extrahiert, denn das chemische Element ist die Basis eines jeden Diamanten. Das Ausgangsmaterial wird zu Grafit umgewandelt und unter anderem mit Diamantkristallen angereichert. Anschließend wird die Materialmischung hohen Temperaturen und hohem Druck ausgesetzt. Aufgrund der äußeren Bedingungen nach dem Vorbild der Natur kommt es zu Wachstumsprozessen, sodass im weiteren Verlauf synthetische Diamanten entstehen. Die Dauer des Wachstumsprozesses ist abhängig von der gewünschten Größe des Diamanten und kann daher einige Tage bis mehrere Wochen betragen.

Wie viel Asche wird für die Herstellung eines Erinnerungsdiamanten benötigt?

Ein Erinnerungsdiamant wird in der Regel nur aus einem Teil der Asche eines Verstorbenen hergestellt. Zur Herstellung der synthetischen Diamanten wird meist eine Menge von ca. 200g Asche benötigt. Die restliche Asche des Verstorbenen wird in der Regel in einer Urne beigesetzt. Daher entstehen im Rahmen einer Diamantbestattung Kosten, die meist über die Herstellungskosten für den Erinnerungsdiamanten hinausgehen.

Was kostet ein Diamant aus Asche?

Die Herstellung eines Diamanten aus Asche ist mit einem hohen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden. Daher zählt diese Bestattungsvariante zu den teuersten. So kostet die Herstellung eines solchen Diamanten mehrere tausend Euro, wobei der Einstiegspreis in der Regel bei circa 4.000 Euro liegt.   

Zusätzlich muss mit weiteren Kosten gerechnet werden, die auch im Rahmen einer Diamantbestattung hinzukommen.

Beispielsweise gehören folgende Kosten dazu:

Die Diamantbestattung ist ausschließlich im Ausland möglich. In Deutschland sieht die Gesetzgebung die Friedhofspflicht vor, sodass hierzulande keine Diamantbestattungen möglich sind.

Rechtliche Hinweise zur Diamantbestattung in Deutschland

Die Diamantbestattung – bei der aus der Asche oder den Haaren einer verstorbenen Person ein Erinnerungsdiamant gefertigt wird – ist eine besondere Form der Erinnerungskultur. In Deutschland unterliegt sie jedoch klaren rechtlichen Vorgaben, die zwingend zu beachten sind.

Friedhofspflicht (Bestattungsgesetze der Bundesländer)

In Deutschland gilt die sogenannte Friedhofspflicht. Sie ist in den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer verankert und besagt:

  • Die Asche verstorbener Menschen darf grundsätzlich nicht frei verwendet, aufbewahrt oder aufgeteilt werden

  • Sie muss vollständig auf einem Friedhof oder einer genehmigten Bestattungsfläche beigesetzt werden

  • Eine private Verwahrung – auch in Form eines Erinnerungsstücks wie eines Diamanten – ist nicht zulässig

Das bedeutet: Eine direkte Herstellung eines Erinnerungsdiamanten aus der Asche in Deutschland ist rechtlich nicht erlaubt.

Umsetzung über das Ausland

Trotz dieser Einschränkungen wird die Diamantbestattung in der Praxis über spezialisierte Anbieter im Ausland ermöglicht.

Dabei erfolgt der Ablauf in mehreren Schritten:

  • Nach der Einäscherung wird ein Teil der Asche – unter bestimmten Voraussetzungen – an ein Unternehmen im Ausland (z. B. Schweiz oder Niederlande) überführt

  • Dort wird der Erinnerungsdiamant in einem technischen Hochdruckverfahren hergestellt

  • Die verbleibende Asche muss in Deutschland weiterhin ordnungsgemäß beigesetzt werden

Wichtig: Die Entnahme und Überführung eines Teils der Asche bewegt sich rechtlich in einem sensiblen Rahmen und ist nicht in allen Bundesländern eindeutig geregelt.

Rechtliche Grauzone

Die Diamantbestattung befindet sich in Deutschland in einer rechtlichen Grauzone:

  • Die Herstellung im Ausland ist grundsätzlich möglich

  • Die vorherige Teilung der Asche widerspricht jedoch streng genommen der Friedhofspflicht

  • In der Praxis wird dies teilweise toleriert, sofern eine ordnungsgemäße Beisetzung des verbleibenden Anteils erfolgt

Eine verbindliche, bundesweit einheitliche Regelung existiert derzeit nicht.

Wichtige Hinweise

  • Eine umfassende und transparente Beratung ist vor der Entscheidung unerlässlich

  • Die Auswahl seriöser, zertifizierter Partner im Ausland ist entscheidend

  • Individuelle Regelungen können je nach Bundesland variieren

  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen können sich zukünftig ändern

Wir unterstützen Sie dabei, alle Möglichkeiten sorgfältig zu prüfen und eine Lösung zu finden, die sowohl Ihren Wünschen als auch den geltenden gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Zusammenfassung

Die Diamantbestattung ist in Deutschland nicht direkt zulässig, kann jedoch über den Umweg ins Ausland realisiert werden. Dabei sind insbesondere die Friedhofspflicht und die rechtliche Situation der Ascheentnahme zu beachten.

Eine verantwortungsvolle Umsetzung erfordert daher sowohl fachliche Begleitung als auch ein sensibles Vorgehen im Umgang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Gerne beraten wir Sie ausführlich in einem persönlichen Gespräch zu den Möglichkeiten einer Diamantenbestattung.

Sobald Sie im akuten Trauerfall Kontakt zu uns aufnehmen, übernehmen wir die Koordination aller weiteren Abläufe für Sie. Wir beraten Sie transparent zu Möglichkeiten, Fristen und Entscheidungen – damit Sie sich nicht allein durch formale Prozesse bewegen müssen.

Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar – auch an Sonn- und Feiertagen. Gerne kommen wir für ein unverbindliches Erstgespräch zu Ihnen nach Hause und nehmen uns Zeit für alles, was Ihnen wichtig ist.

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